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    Kleingarten kaufen: Vertrag genau prüfen

    Alternativ zur eher üblichen Miete möchten viele einen eigenen Kleingarten kaufen. Der richtige Ansprechpartner für den Kauf ist entweder die örtliche Gemeindeverwaltung, ein Kleingartenverein oder eben private Anbieter, die meist aus Umzugsgründen verkaufen wollen.

    Bevor Sie nun ihren persönlichen, kleinen Garten kaufen, gilt es so manches zu beachten. Schließlich geht es wie bei Hauserwerb um elementar wichtige Formsachen, angefangen von notarieller Beurkundung, über den Grundbucheintrag bis hin zum Kleingarten Kaufvertrag. Viele Käufer unterschätzen vor allem die Restriktionen, die oftmals in der Gestaltungsfreiheit seiner Gartenparzelle zu Grunde gelegt sind. Denn Eigentum bedeutet hier nicht gleichzeitig uneingeschränkte Möglichkeiten, ein Problem, ähnlich wie es bei Immobilien bekannt ist. So gibt es entsprechende Vorgaben seitens Verein respektive Gemeinde über die Optik des Kleingartens. Zudem muss die jeweilige Parzelle der kompletten Anlage zweckdienlich sein, was immer das im Einzelfalle heißen mag. Genaue Angaben dazu stehen in der jeweiligen Satzung. Diese sollte jeder vor dem Kaufen unbedingt gründlich studieren, will man keine unliebsamen Überraschungen erleben. Weitere Regelungen werden zudem vom sogenannten Bundeskleingartengesetz vorgegeben, ganz in Manier deutscher Bürokratie. Wenn Sie einen Kleingarten kaufen fällst selbstverständlich auch Grunderwerbssteuer an.

    Trotz der Formalitäten sollte man sich nicht vom Kauf abhalten lassen, sofern es entsprechende Angebote gibt. Denn gerade in Großstädten wird der beschauliche Kleingarten zur de facto grünen Ruhestätte. So sind Gartenaktivitäten und Nutzpflanzen Zucht in nahezu jedem Umfeld möglich.


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